Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeines
1. Diese Bedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und Lieferverträge. Dies gilt auch bei anders lautenden Bedingungen des Auftraggebers. Etwaige Abweichungen müssen im Einzelfall
schriftlich vereinbart werden.
2. Unsere jeweils gültigen Preise sind ebenfalls Bestandteil dieser Bedingungen.
3. Für Vollkaufleute im Sinne des Gesetzes gilt Mülheim als Erfüllungsort und Gerichtsstand als vereinbart.
4. Durch die etwaige Unwirksamkeit eines oder mehrerer Teile dieser Bedingungen wird die Wirksamkeit derübrigen Bedingungen nicht beeinträchtigt.
5. Kundendaten werden – soweit im Rahmen unseres Geschäftes notwendig – nur in Übereinstimmung mitdem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet.
Preise
1. Die in unseren Angeboten genannten Preise sind freibleibend. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackungund Transportkosten nicht ein, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie gelten ausschl. MwSt.
2.Alle Lieferungen werden zu den Preisen, die am Tage des Zustandekommens des Liefervertrages gültig
sind, berechnet.
Angebote und Auftragsbestätigungen
1. Alle Angebote sind freibleibend.
2. Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Bei sofortiger Lieferung ab Lager erfolgt keine Auftragsbestätigung.
Lieferung
1. Aufträge mit einem Nettowarenwert ab 150,00 Euro werden frei geliefert.
Bei Bestellungen unter 25,00 Euro berechnen wir 10,00 Euro Mindermengenzuschlag.
2. Lieferungen erfolgen in der Regel kurzfristig ab Lager Oberhausen.
Zwischenverkauf und Teillieferungen vorbehalten.
3. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
4. Das Transportrisiko trägt der Empfänger, das gilt auch für Lieferungen frei Empfangsort bzw. frei Haus.Bitte hierzu Punkt Transportschäden besonders beachten.
5.Zur Wahrung von Ersatzansprüchen bei etwaigen Transportschäden hat der Käufer alle erforderlichen
Schritte zu unternehmen.
6.Durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Aufruhr etc. verursachte Lieferverzögerungen berechtigenden Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen verlängert sich die Lieferfrist angemessen.Sofern die Lieferung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung befreit. Schadenersatzansprücheentstehen in beiden Fällen nicht.
Zahlung
Zahlungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.
Ausgenommen nicht skontierfähige Produkte und Dienstleistungen.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dem Fälligkeitstag der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von
5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, unbeschadet etwaiger anderer
darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche.
Eigentumsvorbehalt
1.Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller etwa noch offenen Forderungen aus früheren Lieferungen bzw. bis zur Einlösung aller Schecks unser Eigentum.
2. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, sie zu verarbeiten und zu veräußern.
3. Alle Forderungen, für unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Waren, gehen mit Abschluss des
Wiederverkaufsvertrages auf uns über.
4. Die Be- oder Verarbeitung von unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgt in unserem
Auftrag, ohne dass dadurch Verpflichtungen für uns entstehen. Wird die Ware mit anderen vermischt oder
verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Ware in Höhe des Wertes unserer unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Ware.
5. Der Käufer hat alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Diebstahl und Feuer zu versichern. Gewährleistung
1. Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang unverzüglich zu prüfen und eventuelle Mängel sofort
mitzuteilen.
2.Beanstandungen müssen uns innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware mitgeteilt werden.
Versteckte Mängel sind unmittelbar nach deren Feststellung geltend zu machen. Unsere Gewährleistung
erlischt, wenn etwaige Mängel nicht innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware angezeigt werden.
3.Mängelrügen müssen uns grundsätzlich schriftlich mitgeteilt werden.
4. Der Käufer muss uns eine angemessene Nachfrist zur Behebung des Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung einräumen.
5. Im Falle einer misslungenen oder unterlassenen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Für etwaige Mängelfolgeschäden haften wir nicht, es sei denn, uns bzw. unseren
Erfüllungsgehilfen wird vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Im Übrigen haften wir
grundsätzlich nur bis zur Höhe des Warenwertes.
6.Durch Mängelrügen wird die Fälligkeit der Zahlung – auch von Teilbeträgen – nicht berührt. Der Käufer hat auch nicht das Recht, die Zahlung zurückzuhalten.
7. Mängel eines Teils der gelieferten Waren berechtigen nicht zur Ablehnung der gesamten Lieferung.
8. Rücksendungen müssen in jedem Fall – auch bei Falschlieferung – mit uns vereinbart werden. Die Abholung wird nach entsprechender Meldung durch den Empfänger von CB-Bürotechnik veranlasst.
Transportschäden
1. Für Transportschäden – auch für verdeckte – haften wir nicht, sondern der betreffende Transportführer
(Spedition, Bahn, Post- oder Paketdienst).
2. Eingehende Sendungen sofort auf Vollständigkeit und Beschaffenheit überprüfen. Für nicht vollständige oder beschädigte Sendungen keine Quittungen bzw. nur eine eingeschränkte Quittung erteilen.
3. Den Transportführer spätestens nach 3 Tagen (Post innerhalb 24 Stunden) benachrichtigen. Ware und
Verpackung bis zur Schadensaufnahme unverändert belassen. Wir schicken Ihnen ggf. Ersatz.
4. Sollten Sie Ihre Ansprüche uns übertragen wollen, so benötigen wir von Ihnen das Frachtdokument,
eine Schadensbeschreibung und eine Abtretungserklärung. |